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So individuell wie jeder Mensch ist, so persönlich ist es, sich von eben dieser Person zu
verabschieden. Deshalb bieten wir Ihnen eine recht umfangreiche Auswahl an Varianten zur
Bestattung an. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und unserem Wissen bei der
Individualisierung der Bestattung und der Trauerfeier gemäß Ihrer Wünsche oder der des
Versorbenen, die er noch zu Lebzeiten geäußert hat.
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof
bestattet; im
Normalfall gibt es Reihenstellen und Wahlstellen.
Eine Reihenstelle wird zugeteilt und ist nur für eine festgelegte Frist nutzbar. Bei
einer
Wahlstelle hingegen besteht die Möglichkeit diese individuell auszuwählen und die
Grabstelle
nach Ablauf der Nutzungszeit wieder durch Nachkauf zu verlängern.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium
eingeäschert. Die Asche des Verstorbenen wird in eine Urne gefüllt und später auf
dem
Friedhof beigesetzt.
Die Entscheidung zu einer Feuerbestattung kann der Verstorbene bereits zu Lebzeiten
getroffen haben, wenn nicht, dürfen das auch die nächsten Angehörigen entscheiden.
Bei der
Feuerbestattung existieren eine Vielzahl von Bestattungsvarianten, die wir Ihnen
gerne im
persönlichen Gespräch vorstellen können.
Die Seebestattung beschreibt eine Form der Feuerbestattungen, bei der der
Verstorbene in
einer wasservertäglichen Urne der rauen See übergeben wird. Die Urne für die
Seebestattung
löst sich nach einigen Stunden auf und die Asche des Verstorbenen lagert sich am
Boden ab.
Mit der Zeit bedeckt Sand die Asche, sodass eine kleine Grabstelle entsteht.
Eine Seebestattung sollte der Verstorbene bestenfalls schon zu Lebzeiten getroffen
haben,
andernfalls besteht für die Hinterbliebenen die Möglichkeit diese Entscheidung
nachträglich,
gerne in Zusammenarbeit mit uns, den Behörden gegenüber zu erklären.
Eine Bestattung im Bestattungswald ist ebenfalls eine Form der Feuerbestattung. Die
Urne
des Versorbenen wird hierfür in einem Bestattungswald außerhalb der sonst üblichen
Friedhöfe beigesetzt.
Wie bei Urnenbegräbnissen ist der Ort der Beisetzung festgelegt, jedoch darf
abweichend
davon keine individuelle Kennzeichnung erfolgen; teilweise ist ebenfalls das
Schmücken
der Grabstätte nicht gestattet oder sogar gar nicht möglich.